§ 301-Datenaustausch für Rehakliniken & Rehazentren
Alle relevanten Meldungen direkt aus MediControl – übersichtlich, revisionssicher und einfach im Workflow.
§301-Datenaustausch für Reha & Ambulanz
Einfach, sicher & gesetzeskonform
Der elektronische Datenaustausch nach
§ 301 Abs. 4 SGB V ist für Rehabilitationskliniken und ambulante Rehazentren verpflichtend.
MediControl-DMS unterstützt Sie dabei zuverlässig – alle relevanten Meldungen können direkt aus der Patientenakte gesendet und empfangen werden.
- Bewilligungen, Aufnahme- und Entlassmeldungen
- Rechnungen
- Verlängerungen, Unterbrechungen und Abbrüche
- Status- und Kostenträgermeldungen
- Automatischer Abgleich mit Patientenstammdaten
- Flexible Erweiterung für zukünftige Vorgaben
Was ist der §301-Datenaustausch?
Gesetzlich vorgeschriebener, standardisierter XML-Datenaustausch zwischen Reha-Einrichtungen und Kostenträgern.
Welche Meldungen werden unterstützt?
Geschäftsvorfälle im §301-Datenaustausch (Reha)
- Aufnahme
- Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltes
- Entlassungsmeldung
- Unterbrechung
- Anzeige einer Verlängerung
- Antrag auf Phasenwechsel
- Entlassungsbericht
- Rechnung
- Zahlsatz
- Zahlungsgutschrift / -rückforderung
Entscheidungen / Mitteilungen durch Kostenträger
- Bewilligung
- Absage durch den Kostenträger
- Antwort zum Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltes
- Antwort zum Antrag auf Verlängerung der Kostenzusage
- Antwort zum Antrag auf Phasenwechsel
- Ergänzungen vor Reha-Beginn
Entscheidungen / Mitteilungen durch Klinik
- Absage durch die Einrichtung
Technische Rückmeldungen
- Fehlermeldung
- Status- und Eingangsbestätigungen
Mit welchen Kostenträgern funktioniert das?
Mit gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und der DRV – gemäß den jeweils gültigen Vorgaben.
Erfolgt die Meldung direkt aus der Patientenakte?
Ja. Meldungen werden direkt aus MediControl-DMS erzeugt, versendet, empfangen und der Fallakte zugeordnet.
Gibt es Prüfungen und Fehlerrückmeldungen?
Ja. Plausibilitätsprüfungen vor Versand, Status-Tracking und detailierte Fehlerhinweise zur gezielten Nacharbeit.
Wie ist das in andere Systeme integriert?
Nahtlos in die digitale Patientenakte; ergänzende Schnittstellen (z. B. HL7/GDT) sind anschlussfähig.
Unterstützt MCDMS auch die Abrechnung?
Ja. Abrechnungsdaten werden im Rahmen des §301 übermittelt; DATEV-Export ist optional möglich.
Wie läuft die Einführung ab?
In der Regel Testbetrieb mit ausgewählten Kostenträgern, dann stufenweiser Livegang – begleitet durch unser Team.
Welche Technik ist erforderlich?
Für das Senden/Empfangen einen Kommunikationsserver, wie z.B. Com4Cure.


