
Sollten Sie sich für die Kosten der Dokumentation eines Falles interessieren, so können Sie in verschiedener Weise für eine Bewertung der Akten-Objekte und deren Bearbeitung erforderlichen Daten hinterlegen.
Hierzu ist bspw. ein Einmalbetrag für einen Befund ebenso denkbar wie eine “Aktivitäts-Bewertung” bei einem Entlassungsbericht.
Durch Erstellen, ggf. mehrfache Korrektur bis hin zum Versand könne die Häufigkeit der Bearbeitungsschritte ebenfalls ein Kosten-Kriterium sein.
Selbstverständlich sind diese Informationen im System nachvollziehbar und somit auswertbar.
Auch der Umfang der Pflichten, die Anzahl der notwendigen Dokumente und deren Intensitäten sind Bestandteil von Behandlungskosten. Hier haben sich schon erstaunliche Beträge ergeben, deren Höhe bislang unberücksichtigt geblieben sind und in der Gesamtkalkulation einen nicht unwesentlichen Aspekt bieten.